Außervertragliche Psychotherapie

Was ist außervertragliche Psychotherapie (Kostenerstattung)?

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und der meisten privaten Krankenversicherungen. Doch die Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz sind häufig zu lang, drei Monate und länger sind keine Seltenheit. Wenn Sie vergeblich versucht haben, einen Therapieplatz zu erhalten, Sie den Beginn einer Psychotherapie aber nicht mehr aufschieben können, gibt es noch eine Möglichkeit: Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung (z. B. in Privatpraxen) können die Therapie im Rahmen der sog. außervertraglichen Psychotherapie übernehmen. Bei ihrer Krankenkasse muss dann ein Antrag auf Kostenerstattung für die Psychotherapie gestellt werden. Die in Frage kommenden PsychotherapeutInnen verfügen dabei über die gleiche Qualifikation wie die Vertragstherapeuten (mit Kassenzulassung).

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Warum gibt es außervertragliche Psychotherapie überhaupt?

In jedem Bundesland darf eine bestimmte Anzahl an Psychotherapeuten und Fachärzten nicht überschritten werden. Deshalb erhält nicht jeder approbierte Psychotherapeut eine kassenärztliche Zulassung. Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen sind jedoch gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine wissenschaftlich fundierte Psychotherapie zu ermöglichen. Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen kassenzugelassenen Psychotherapeuten finden, können Sie sich diese Leistung selbst beschaffen.

Außervertragliche Psychotherapie in Kostenerstattung heißt: Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, die entstandenen Kosten einer Therapie auch bei einem nicht kassenzugelassenen Psychotherapeuten (genannt „Vertragsbehandler“) zu erstatten (§ 13 Abs. 3 SGB V), wenn die notwendige Behandlung nicht innerhalb einer gewissen Zeit durch Vertragstherapeuten erfolgen kann.

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Die Gerichte lehnen Wartezeiten, die über sechs Wochen hinausgehen, in der Regel als unzumutbar ab und Ihnen sind mehr als fünf Anfragen bei Vertragsbehandlern aus fachlichen Gründen und im Sinne des Gebots einer humanen Krankenbehandlung nicht zuzumuten.

Haben Sie also einen Psychotherapeuten gefunden, der nicht kassenzugelassen ist, aber einen freien Therapieplatz zur Verfügung stellen kann, sollten Sie zunächst mit Ihrer Krankenkasse klären, ob diese die Kosten der Behandlung übernehmen wird und welche Schritte dafür notwendig sind.

Wir bieten in unserer Praxis außervertragliche Psychotherapie in Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte an. Der genaue Ablauf und weitere Fragen lassen sich am besten in einem ersten persönlichen Kennenlerngespräch klären. Nutzen Sie dazu gerne die Kontaktmöglichkeiten auf unserer Webseite.